Wenn man alle Dokumente in Familienbesitz ausgewertet hat, kann man weitere Dokumente in Archiven suchen und auch finden. In der genealogischen Forschung spielen Unterlagen der Standes- und und Pfarrämter eine besondere Rolle. Die Ämter geben ihre Bestände nach Ende der Sperrfrist an die Archive weiter. Diesen Vorgang regelt das Bundesarchivgesetz.
Standesämter beurkunden Ereignisse mit den folgenden Sperrfristen:
Geburten - 110 Jahre
Heiraten - 80 Jahre
Todesfälle - 30 Jahre
In dieser Zeit können Dokumente von Angehörigen, die die Verwandtschaft nachweisen können, eingesehen werden.
Nach Ablauf dieser Fristen, geben die Ämter ihre Unterlagen an die Archive weiter. Damit stehen sie auch der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung.
Pfarrämter geben nach diesen Fristen ihre Unterlagen an die Kirchenarchive. Sie dokumentieren unter anderem Taufen, (kirchliche) Heiraten und Beerdigungen.